Unsere Mandanten – unsere Leistungen

Unternehmen

Steuerberatung im klassischen Sinn für

Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften , Personengesellschaften:

  • Buchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Jahresabschluss
  • Steuererklärungen jedweder Art
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Außergerichtliche Rechtsbehelfe
  • Vertretung vor dem Finanzgericht

Betriebswirtschaftliche Beratung:

  • Existenzgründungsberatung
  • Aufbau- und Ablauforganisation
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Mittelbeschaffung
  • Nachfolgeregelungen
  • Optimierung der Betriebsform
  • Begleitung von Bankgesprächen
  • Prüfung von Möglichkeiten, öffentliche Mittel in Anspruch zu nehmen

Privatpersonen

Ihre privaten Steuerangelegenheiten

  • Beratung
  • Einkommensteuererklärungen
  • Hilfe bei Finanzierungsfragen  und Altersvorsorge
  • Immobilien: Vermietung und Verpachtung
  • Übertragungen
  • Nachfolgeregelung
  • Testamentsgestaltung unter Berücksichtigung der steuerlichen Optimierung
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung vor den Finanzgerichten

Darüber hinaus verfügen wir über ein weitverzweigtes Netzwerk mit hochkarätigen Spezialisten im Rechtsberatungsbereich, in der Immobilienwirtschaft und Architektur sowie in der Marketingbranche.

Kommunikation:

Der Einsatz modernster Software gepaart mit dem höchstmöglichen Sicherheitsstandard unseres ASP-Partners erlaubt uns, Ihnen im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung zu überlassen, wo und in welcher Form Sie uns die Buchhaltungsunterlagen oder Ihre Aufzeichnungen zur Verfügung stellen:

  • vor Ort, in Ihrem Unternehmen
  • in einem unserer Büros
  • per Papier oder digital über Computer, Tablet oder Smartphone

Genauso bestimmen Sie, wie, in welcher Form, über welche Medien Sie Ihre Auswertungen erhalten wollen:

  • Papier oder Mail über Computer, Tablet oder Smartphone – überall können Sie – und nur Sie! – auf Ihre Auswertungen zugreifen

Honorar

Unsere Honorare richten sich für die steuerliche Beratung nach der jeweils gültigen Steuerberatervergütungsverordnung.
Die Erstberatung gemäß §  liegt bei höchstens 190,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen MwSt. in Höhe von 19 %.
Individuelle Honorarvereinbarungen werden in Einzelfällen verhandelt.
Die organisatorische und/oder betriebswirtschaftliche Beratung wird mit angemessenen Stunden- oder Tagessätzen vereinbarungsgemäß abgerechnet.